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Sachverständige werden heute durch diverse, mehr oder weniger kompetente Verbände und Institutionen ernannt oder zertifiziert. Die Bezeichnung Sachverständiger ist nicht gesetzlich geschützt, so dass sich auch jeder, der sich zur Gutachtenerstellung befähigt fühlt, selbst zum Sachverständigen ernennen darf.
Die IHK als öffentlich-rechtliche Körperschaft überprüft die persönliche Eignung und besondere Sachkunde des Sachverständigen. Durch die Bezeichnung „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ wird garantiert, dass der Sachverständige fachlich versiert und für die Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben geeignet ist. Diese Sicherheit, den richtigen Sachverständigen beauftragt zu haben, ist besonders bei der Wertermittlung wichtig, da es immer um erhebliche Vermögenswerte oder auch Rechtsverluste geht. Die besondere Qualifikation verbunden mit langjähriger Erfahrung, die ich in über 25 Jahren als freischaffender Architekt erworben habe, sind die Grundlage für die transparente Darstellung der Marktverhältnisse, um mit Hilfe der erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zum marktgerechten Verkehrswert einer Immobilie zu kommen oder ortsübliche Mieten zu ermitteln.
Informationen zum Sachverständigen
Bei Gericht ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ebenso gefordert wie auch zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen als Schiedsgutachter.
Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Ludger Pooth
Speelberger Straße 39
46446 Emmerich am Rhein
Tel : (02822) 6928261
Fax: (02822) 6928263
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Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Ludger Pooth